Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflicht trifft fast jedes Unternehmen: Schon wer ChatGPT oder Copilot im Job nutzt, gilt als Betreiber eines KI-Systems.
- Seit dem Digital Omnibus (Juli 2026) müssen Sie Maßnahmen ergreifen, um KI-Kompetenz zu fördern. Ein festes Niveau pro Person ist nicht mehr vorgeschrieben.
- Ein eigenes Bußgeld für Artikel 4 gibt es nicht. Fehlende Schulung kann aber bei Schäden und anderen Verstößen gegen Sie sprechen.
- Seit dem 2. August 2026 ist die Bundesnetzagentur in Deutschland die zentrale KI-Aufsicht.
- Ein Zertifikat ist nicht nötig. Entscheidend sind passende Maßnahmen und eine saubere Dokumentation.
Was Artikel 4 verlangt
Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 richtet sich an Anbieter, die KI-Systeme entwickeln, und an Betreiber, die sie beruflich einsetzen. Für die meisten Mittelständler ist nur die zweite Rolle relevant. Sie sollen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI arbeiten, genug über KI wissen: wie sie funktioniert, wo sie hilft, wo sie Fehler macht und welche Risiken sie mit sich bringt.
Wie viel Wissen „genug“ ist, hängt vom Einsatz ab. Wer KI nur für E-Mail-Entwürfe nutzt, braucht weniger als jemand, der damit Bewerbungen vorsortiert oder Kundendaten auswertet. Der AI Act gibt hier bewusst keine Liste vor.
Was sich 2026 geändert hat
Im Mai 2026 haben sich Rat und Parlament auf den Digital Omnibus zum AI Act geeinigt, im Juli 2026 ist er in Kraft getreten. Für Artikel 4 heißt das: Unternehmen müssen nicht mehr „nach besten Kräften sicherstellen“, dass jede Person ein ausreichendes Niveau erreicht. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen, und das belegen können.
Das klingt nach Entwarnung, ist es aber nur zum Teil. Die Pflicht bleibt bestehen und wurde nicht verschoben. Gleichzeitig ist seit dem 2. August 2026 die Bundesnetzagentur als Aufsicht zuständig und nimmt Beschwerden entgegen. Erstmals schaut also eine Behörde hin.
Zur Einordnung die weiteren Fristen des AI Act nach dem Omnibus:
- 2. August 2026: Transparenzpflichten, zum Beispiel müssen Chatbots als KI erkennbar sein und Deepfakes gekennzeichnet werden.
- 2. Dezember 2027: Hochrisiko-KI nach Anhang III, etwa KI in Recruiting oder Kreditvergabe.
- 2. August 2028: Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I.
Wen die Pflicht trifft
Praktisch jedes Unternehmen, in dem KI beruflich genutzt wird. Die EU-Kommission nennt selbst das Beispiel einer Firma, deren Mitarbeitende ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen verwenden. Es kommt nicht darauf an, ob die Geschäftsführung den Einsatz offiziell erlaubt hat. Gerade dort, wo Mitarbeitende privat angelegte Accounts mit Firmendaten nutzen, ist das Risiko am größten.
Drohen Bußgelder?
Der Bußgeldkatalog in Artikel 99 AI Act nennt Artikel 4 nicht. Ein direktes Bußgeld nur für fehlende KI-Kompetenz gibt es also nicht. Folgenlos ist die Pflicht trotzdem nicht:
- Entsteht durch falschen KI-Einsatz ein Schaden, etwa ein Datenschutzverstoß oder eine fehlerhafte Auskunft an Kunden, kann fehlende Schulung als Organisationsverschulden gewertet werden.
- Bei anderen, bußgeldbewehrten Verstößen gegen den AI Act oder die DSGVO kann sie die Bewertung verschärfen.
Kurz: Schulen ist günstiger als erklären, warum man es nicht getan hat.
In 5 Schritten umsetzen
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools nutzt wer im Unternehmen, offiziell und inoffiziell? Eine kurze Umfrage im Team reicht.
- Regeln festlegen: Welche Tools sind erlaubt, welche Daten dürfen hinein und welche nicht? Eine Seite KI-Richtlinie genügt für den Anfang.
- Nach Rolle schulen: Grundlagen für alle, Vertiefung für Teams, die KI intensiv oder mit sensiblen Daten nutzen. Am besten mit Beispielen aus dem eigenen Alltag.
- Dokumentieren: Inhalte, Datum und Teilnehmende jeder Maßnahme festhalten. Das ist Ihr Nachweis gegenüber Aufsicht und Versicherung.
- Auffrischen: KI-Tools ändern sich schnell. Neue Mitarbeitende und neue Tools gehören in die Einarbeitung, für alle anderen reicht ein kurzes Update im Jahr.
Was eine gute KI-Schulung abdeckt
- Wie generative KI funktioniert und warum sie manchmal überzeugend falsche Antworten gibt
- Datenschutz: was in ein KI-Tool darf und was nicht
- Gute Prompts und Vorlagen für die eigenen Aufgaben
- Ergebnisse prüfen statt blind übernehmen
- Urheberrecht und Kennzeichnung von KI-Inhalten
- Wo KI-Agenten und Automatisierung wirklich Zeit sparen
Ich halte KI-Vorträge und Workshops, unter anderem beim Immobilienverband IVD, und schule Teams vor Ort in Baden-Württemberg oder online. Jede Schulung wird mit Inhalt, Datum und Teilnehmenden dokumentiert, damit Sie die Maßnahme nachweisen können. Mehr zur KI-Schulung.
Häufige Fragen
Gilt die KI-Kompetenz-Pflicht auch, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Ja. Wer ein KI-System beruflich einsetzt, ist Betreiber im Sinne des AI Act. Das gilt auch, wenn Ihr Team nur ChatGPT, Copilot oder ein Übersetzungstool nutzt.
Gibt es ein Bußgeld, wenn wir nicht schulen?
Für Artikel 4 selbst sieht der AI Act kein eigenes Bußgeld vor. Fehlende KI-Kompetenz kann aber bei anderen Verstößen und in Haftungsfragen gegen Sie sprechen, etwa wenn durch falschen KI-Einsatz ein Schaden entsteht.
Brauchen Mitarbeitende ein Zertifikat?
Nein. Der AI Act schreibt weder ein Zertifikat noch ein bestimmtes Schulungsformat vor. Wichtig ist, dass Sie passende Maßnahmen ergreifen und das nachweisen können.
Seit wann gilt die Pflicht?
Seit dem 2. Februar 2025. Mit dem Digital Omnibus vom Juli 2026 wurde sie abgeschwächt: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um KI-Kompetenz zu fördern, statt ein bestimmtes Niveau sicherzustellen. Seit dem 2. August 2026 überwacht in Deutschland die Bundesnetzagentur den AI Act.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung. Quellen: KI-Verordnung (EU) 2024/1689, IHK Hagen: AI Act im Überblick.